Verkaufs- und Lieferbedingungen
Ausgabe 01/2009
der Firma Günter
Schumy - Ordensspangen, im Folgenden kurz "GS-OSP" genannt:
Allgemeines: „GS-OSP“
führt sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf Basis
dieser Geschäftsbedingungen durch. Abweichungen von den vorliegenden
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von „GS-OSP“ schriftlich
bestätigt werden.
Inkrafttreten
des Vertrages: Der „GS-OSP“ erteilte Aufträge werden entweder mit der
prompten Lieferung erfüllt oder werden erst mit unserer Auftragsbestätigung
verbindlich und treten infolge dessen mit dem Tage des Bestätigungsschreibens
in Kraft.
Zahlungsbedingungen: Die
Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne jeden
Abzug, zu begleichen. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber
verpflichtet, neben den bei „GS-OSP“ üblichen Mahnspesen, alle zur Verfolgung
der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel
immer sie resultieren, zu bezahlen, insbesondere auch die Kosten für eine
außergerichtliche anwaltliche Intervention. Von diesen Zahlungsbedingungen
abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
Versand: Der
Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der
Versandart steht uns frei. Der Versand erfolgt unfrei. Transportkosten und
Verpackung werden gesondert verrechnet. Der Mindestbestellwert beträgt € 10,--,
darunter kann keine Auslieferung erfolgen. Eine Abholung der Ware und
Barzahlung bei Übernahme ist jedoch möglich. Bestellungen bis € 100,--
Warenwert liefern wir zuzüglich € 2,--/Brief, € 3,--/Päckchen, € 5,00 Paket
Versandkosten inkl. Verpackungsanteil. Bestellungen mit einem Warenwert von
mehr als € 100,-- liefern wir versandkostenfrei Lieferadresse inkl. Verpackung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte Ware
unverzüglich anzunehmen.
Lieferfristen:
Diese beginnen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages oder im Falle
von Differenzen mit dem Zeitpunkt der endgültigen Klärung zu laufen, sind aber,
ohne gegenteilige Vereinbarung, stets nur freibleibende. Höhere Gewalt
entbindet „GS-OSP“ grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob
sich diese höhere Gewalt im Betrieb von „GS-OSP“ oder in Betrieben der Vor- und
Zulieferer ereignet hat.
Beanstandungen:
Beanstandungen werden nur innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt
und müssen „GS-OSP“ unverzüglich bekannt gegeben werden. „GS-OSP“ hat das Recht
der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Beweispflichtig für das Vorliegen
von Mängeln jeglicher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, jeweils der Kunde.
Eigentumsvorbehalt: An
allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren sowie
sämtlicher übriger offenen Forderungen, vor.
Mündlichkeit: Bei
nicht schriftlich veranlassten Bestellungen trägt der Auftraggeber das Risiko
eines eventuellen - wodurch auch immer verursachten - Missverständnisses. Er
hat daher keine Ersatzansprüche, wenn ein so erteilter Auftrag nicht
ordnungsgemäß ausgeführt wird.
Erfüllungsort: ist
der Firmensitz St. Pölten.
Gerichtsstand: Für
alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche
Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in St.
Pölten vereinbart.