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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausgabe 01/2004

Verkaufs- und Lieferbedingungen Ausgabe 01/2009

der Firma Günter Schumy - Ordensspangen, im Folgenden kurz "GS-OSP" genannt:

 

Allgemeines: „GS-OSP“ führt sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen durch. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von „GS-OSP“ schriftlich bestätigt werden.

 

Inkrafttreten des Vertrages: Der „GS-OSP“ erteilte Aufträge werden entweder mit der prompten Lieferung erfüllt oder werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich und treten infolge dessen mit dem Tage des Bestätigungsschreibens in Kraft.

 

Zahlungsbedingungen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Rechnungserhalt netto, ohne jeden Abzug, zu begleichen. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den bei „GS-OSP“ üblichen Mahnspesen, alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel immer sie resultieren, zu bezahlen, insbesondere auch die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Intervention. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

 

Versand: Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart steht uns frei. Der Versand erfolgt unfrei. Transportkosten und Verpackung werden gesondert verrechnet. Der Mindestbestellwert beträgt € 10,--, darunter kann keine Auslieferung erfolgen. Eine Abholung der Ware und Barzahlung bei Übernahme ist jedoch möglich. Bestellungen bis € 100,-- Warenwert liefern wir zuzüglich € 2,--/Brief, € 3,--/Päckchen, € 5,00 Paket Versandkosten inkl. Verpackungsanteil. Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als € 100,-- liefern wir versandkostenfrei Lieferadresse inkl. Verpackung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte Ware unverzüglich anzunehmen.

 

Lieferfristen: Diese beginnen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages oder im Falle von Differenzen mit dem Zeitpunkt der endgültigen Klärung zu laufen, sind aber, ohne gegenteilige Vereinbarung, stets nur freibleibende. Höhere Gewalt entbindet „GS-OSP“ grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb von „GS-OSP“ oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat.

 

Beanstandungen: Beanstandungen werden nur innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt und müssen „GS-OSP“ unverzüglich bekannt gegeben werden. „GS-OSP“ hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung. Beweispflichtig für das Vorliegen von Mängeln jeglicher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, jeweils der Kunde.

 

Eigentumsvorbehalt: An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren sowie sämtlicher übriger offenen Forderungen, vor.

 

Mündlichkeit: Bei nicht schriftlich veranlassten Bestellungen trägt der Auftraggeber das Risiko eines eventuellen - wodurch auch immer verursachten - Missverständnisses. Er hat daher keine Ersatzansprüche, wenn ein so erteilter Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird.

 

Erfüllungsort: ist der Firmensitz St. Pölten.

 

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in St. Pölten vereinbart.



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